Der Appenzeller Tierschutzverein


Wir vertreten die Rechte und Bedürfnisse aller Tiere in der Region Appenzell.

  • Wir kontrollieren und beurteilen Tierschutzmeldungen vor Ort
  • Wir beraten bei Tierhaltungsproblemen, informieren Behörden,
    erstatten Anzeige, vermitteln zwischen Behörden und Bevölkerung,
    oder leiten bei in Not geratenen Tieren medizinische Hilfe ein.
  • Wir kümmern uns um Fälle die gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
  • Wir beteiligen uns an Katzenkastrationsaktionen und nehmen an Projekten
    und Kampagnen des Schweizer Tierschutzes STS teil.
  • Wir arbeiten eng mit dem verwandten Organisationen, lokalen Tierärzten,
    sowie mit der Polizei, den Behörden und der Bevölkerung zusammen.
  •  Wir führen keine illegalen Aktionen durch.

Unser Tätigkeitsgebiet

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst die Kantone Appenzell Ausser,- und Innerrhoden mit den Gemeinden: Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen, Herisau, Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Waldstatt, Urnäsch und den Bezirken Rüte, Schwende, Gonten und Appenzell


Ziel und Zweck des Vereins ist es, den Tieren zu Verständnis, Würde und Recht zu verhelfen, sie vor Missbrauch zu schützen und ihnen in der Not zu helfen. Dafür setzen wir uns mit all unsereren Möglichkeiten und in allen Bereichen des Tierschutzes ein.

Download
Vereinsstatuten
ATSV_statuten_2024.pdf
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Gesetze & Verordnungen

Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (Stand 1.1.2022) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Tierschutzverordnung vom 23. April 2008

Diese Verordnung regelt den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen , ihrerHaltung und Nutzung sowie Eingriffe an ihnen.

Verordnung des BLV vom 27. August 2008
über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
Diese Verordnung regelt Anforderungen  und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Haushühnern.