► Unser Tätigkeitsgebiet umfasst die Kantone Appenzell Ausser,- und Innerrhoden mit den Gemeinden: Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen, Herisau, Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Waldstatt, Urnäsch und den Bezirken Rüte, Schwende, Gonten und Appenzell
► Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (Stand 1.1.2022) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
► Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Diese Verordnung regelt den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen , ihrerHaltung und Nutzung sowie Eingriffe an ihnen.
► Kantonale Tierschutzverordnung
vom 13. Juni 1983 Appenzell Ausserrhoden
► Einführungsverordnung zum Tierschutzgesetz
vom 19. November 1984 Appenzell Innerrhoden
► Verordnung des BLV
vom 27. August 2008
über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
Diese Verordnung regelt Anforderungen und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen,
Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Haushühnern.