► Unser Tätigkeitsgebiet umfasst die Kantone Appenzell Ausser,- und Innerrhoden mit den Gemeinden: Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen, Herisau, Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Waldstatt, Urnäsch und den Bezirken Rüte, Schwende, Gonten und Appenzell
►Die Vertreter/innen des Appenzeller Tierschutzvereins kontrollieren und beurteilen vor Ort , informieren zuständige Behörden,
erstatten Anzeige, vermitteln oder leiten medizinische Hilfe ein.
► Wir kümmern uns um Fälle, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen
► Wir beteiligen uns an Katzenkastrationsaktionen, und nehmen an Projekten und Kampagnen
des Schweizer Tierschutzes STS teil.
►Wir arbeiten eng mit dem Schweizer Tierschutz STS, verwandten Organisationen,
lokalen Tierärztinnen und Tierärzten, anderen Sektionen sowie mit Polizei, Presse, Behörden und Bevölkerung zusammen.
► Wir führen keine illegalen Aktionen durch.
► Ziel und Zweck des Vereins ist es, den Tieren zu Verständnis, Würde und Recht zu verhelfen, sie vor Missbrauch zu schützen und ihnen in der Not zu helfen. Dafür setzen wir uns mit all unsereren Möglichkeiten in allen Bereichen des Tierschutzes ein.
► Tierschutzgesetz
vom
16. Dezember 2005 (Stand 1.1.2022)
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
► Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Diese Verordnung regelt den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen , ihrerHaltung und Nutzung sowie Eingriffe an ihnen.
► Kantonale Tierschutzverordnung
vom 13. Juni 1983 Appenzell Ausserrhoden
► Einführungsverordnung zum Tierschutzgesetz
vom 19. November 1984 Appenzell Innerrhoden
► Verordnung des BLV
vom 27. August 2008
über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
Diese Verordnung regelt Anforderungen und Dokumentationsvorgaben bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen,
Lamas und Alpakas, Equiden, Kaninchen und Haushühnern.